Allgemein:
Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst im Rahmen des § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung.
Steuerberater:
Sollten Sie bereits mit einem Steuerberater/-in zusammen arbeiten, der Ihren Jahresabschluss erstellt, erfolgt eine problemlose und unbürokratische Zusammenarbeit mit ihm/ihr. Ich übermittel sämtliche Buchungsunterlagen, sowohl in Papierform, als auch via Datei, die in das DATEV-System eingelesen werden können.
Sollten Sie noch keinen Steuerberater haben: ich kooperieren mit einer Steuerkanzlei, die Ihnen in fachlichen und steuerrechtlichen Fragen zur Seite steht
und bei Bedarf Ihre Steuererklärungen und den Jahresabschluss erstellen kann.
Wer nimmt meinen Büroservice in Anspruch?
Vor allem sind dies:
Büroservice
Warum wird mein Büroservice beauftragt?
Ich arbeite: